Und wer zur Miete wohnt, zahlt den Preis? Gerade bei Mietwohnungen wird die soziale Komponente von Klimaschutz klar: niemand darf wegen Klimaschutz-Maßnahmen aus der Wohnung verdrängt werden. In unserem Wahlprogramm heißt es dazu u. a.: „Wir wollen mit dem sogenannten Drittelmodell die Kosten für klimafreundliche Modernisierungen fair zwischen Vermieter*innen, Staat und Mieter*innen verteilen, sodass sie für alle bezahlbar und für die Vermieter*innen angemessen wirtschaftlich werden. Die Modernisierungsumlage wollen wir strikt begrenzen, damit Kosten nicht einfach auf die Mieter*innen abgewälzt werden können. Mit einem Zuschuss zum Wohngeld, dem Klimawohngeld, ermöglichen wir auch Empfänger*innen von Wohngeld, in klimafreundlichen Wohnungen zu leben.“ Was sagst du den Menschen, die sagen „Windkraft und PV zerstört die Landschaft, Windkraft ist laut. Das möchte ich nicht vor der Tür haben.“ Das verstehe ich gut. Dass Windkrafträder stören können, habe ich selbst erlebt, als ich nachts meine Tochter stillte. Dann guckt man aus dem Fenster und statt der Ruhe des nächtlichen Dorfes, sieht man ständig diese rotierenden Windkraftanlagen, die einen davon abhalten, wieder einzuschlafen. Insofern hab ich großes Verständnis dafür, dass Windräder als Belastung und als etwas Negatives wahrgenommen werden. Wir haben aber in den vergangenen Jahren einiges auf den Weg gebracht, um diese Belastungen zu reduzieren. – Windräder müssen nachts nicht mehr durchgängig blinkern, sondern nur noch, wenn ein Flugzeug vorbeifliegt. Der Schutz von Vögeln und Fledermäusen ist ein zentrales Kriterium für die Genehmigung neuer Anlagen geworden. Und es wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kommunen an den Erträgen der Anlagen beteiligt werden können. „Es macht einen Riesen-Unterschied, ob nur der einzelne Landbesitzer am Ertrag der Windanlage partizipiert oder hieraus z. B. die neue Turnhalle im Dorf finanziert wird. Und wenn die Dorfbewohner*innen auch noch mitdiskutieren konnten, wofür genau das Geld eingesetzt wird, dann macht das auch einen Unterschied – dann macht es das auch ein Stück weit zu ihrem Projekt.“ Als diejenige, die nur 5 Minuten vom Tagebau entfernt lebt und sich seit Jahren mit dessen zum Teil katastrophalen Folgen beschäftigt – z. B. für den Wasserhaushalt in der Region mit Auswirkungen bis nach Frankfurt (Oder) und Berlin – muss ich aber auch sagen: Im Vergleich dazu sind die Auswirkungen von Windkraft oder Freiflächen-PV Anlagen gut zu handhaben- bzw. steuerbar. Wir müssen die Belastungen und die Umweltfolgen für die einzelnen Energieträger ehrlich ins Verhältnis setzen. Wir brauchen alle Strom und Wärme. Das Verfassungsgericht hat im Frühling geurteilt, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Was bedeutet das für die Energiewende? Wenn wir in Brandenburg über die Energiewende reden, muss uns klar sein, dass der Kohleausstieg deutlich früher kommen wird als mit dem Kohleausstiegsgesetz für 2038 beschlossen. Dieser Kompromiss wurde durch das Nachschärfen der Europäischen Klimaziele und das Verfassungsgerichtsurteil überholt –demnach muss der Kohleausstieg in ganz Europa bis 2030 abgeschlossen sein. Als eine Folge der neuen europäischen Klimaziele ist der Preis für CO2-Emissionszertifikate deutlich nach oben gegangen – es wird also immer schneller immer teurer, große Mengen CO2 zu emittieren. Dadurch wird die Betriebswirtschaftlichkeit von Kohlekraftwerken deutlich schneller in Frage gestellt. Wir dürfen den Kohleausstieg nun aber keinesfalls dem Markt überlassen. Das wäre unverantwortlich sowohl mit Blick auf die Versorgungssicherheit als auch auf die Beschäftigen. Hier ist jetzt vor allem die Bundespolitik gefragt, die einen neuen Ausstiegs-Fahrplan auf den Weg bringen muss. Das Interview führte:Andrea Lübcke aus EichwaldeKreistagsabgeordnete, Gemeindevertreterin & Fraktionsvorsitzende Eichwalde Seiten: 1 2