Versorgungsengpässe bei Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten

Viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen haben insbesondere im Norden des Landkreises in privaten Unterkünften Zuflucht gefunden und sind nicht in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebracht. Dies ist unmittelbare Folge davon, dass sie – anders als andere Geflüchtete – sich für 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten dürfen. Was auf der einen Seite für die geflüchteten Familien gut ist (ein familiäres Umfeld und nicht die engen Verhältnisse der Gemeinschaftsunterkünfte), ist mit großen organisatorischen Schwierigkeiten verbunden. Staatliche Unterstützung (wenn auch rückwirkend zum Grenzübertrittsdatum) gibt es erst, nachdem die geflüchteten Menschen in verschiedenen Ämtern registriert worden sind und das dauert… Bis dahin müssen die Gastgebenden in finanzielle Vorleistung gehen, was die eine oder den anderen an finanzielle Belastungsgrenzen führt und manche Geflüchteten hungern lässt. Wir haben daher einen Eilantrag gestellt, der die Kreisverwaltung auffordert, Strukturen zu schaffen, die besonders bedürftigen Geflüchteten eine schnellstmögliche Registrierung erlaubt.

Obwohl Fälle von geflüchteten Familien bekannt waren, die seit mehreren Tagen nichts mehr zu essen hatten, konnten wir leider keine der anderen Fraktionen von der Dringlichkeit dieses Antrages überzeugen, so dass er nicht zur Abstimmung kam.

Im persönlichen Gespräch hat der Dezernent für Soziales, Herr Wichary, allerdings zugesichert, dass genau das jetzt getan würde. Er hat auch einige unkonventionelle und unbürokratische Tricks vorgeschlagen. Wenn also jemand vor einem ähnlichen Problem steht oder von entsprechenden Fällen weiß, bitte meldet euch bei der Kreistagsfraktion. Wir unterstützen, wo wir können. Es darf nicht passieren, dass in Deutschland gehungert wird, weil hilfsbereite Menschen an ihre Belastungsgrenzen kommen.

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