Stellungnahme der Fraktion SPD / GRÜNE zu dem Kriterienkatalog für die Aufstellung von PV-Anlagen im Raum Luckau

Insgesamt sehen wir den vorgelegten Kriterienkatalog als praktikable Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung von PV-Anlagen im Raum Luckau.

Ergänzend bzw. präzisierend wünschen wir folgende Kriterien zusätzlich einbezogen:

1. Abstandsflächen zur Wohnbebauung

1a. Ortslagen sind nicht von PV-Anlagen zu umbauen. Maximal 1/3 des Radius um einen Ort sind zulässig.

1b. Der Abstand zur Ortslage soll für die Anlagen mindesten 250 m betragen.

2. Größe und Gestaltung der PV-Anlagen

2a. Im Interesse der Vielfalt der naturräumlichen Strukturen sind keine Flächen über 50 ha zu genehmigen

2b. Um naturräumliche Verbindungen zu erhalten (z. B. Wildwanderung/Wildwechsel) sollen die Abstände zwischen PV-Anlagen-Flächen mindestens 500 m betragen, außer, die Flächen sind bereits durch andere Bauwerke überformt (Windkraftanlagen).

2c. Um die PV-Anlagen ist ein „Grüngürtel“ aus geeigneten Sträuchern anzulegen

3. Flächeneignung

3a. Die im vorgelegten Kartenmaterial grün-markierten Flächen (Bodenzahl </= 20) sollen als grundsätzlich geeignet gelten.

3b. Unter Windkraftanlagen sind PV-Anlagen generell zulässig, die Größe der PV-Anlagen-Felder richtet sich nach 2a und 2b.

3c. Bei Hochspannungsanlagen ist der Sicherheitsabstand auf das zulässige Minimum zu reduzieren.

3d. Der Schutz des Landschaftsbildes ist als Kriterium bei der Beurteilung der Eignung von Flächen einzubeziehen, innerhalb von Naturparkflächen ist er doppelt zu gewichten.

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