Die Fraktion SPD-B90/Grüne hat mit Schreiben vom 13.01.2026 die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS) gebeten, eine rechtliche Bewertung der Abläufe um den Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der „Tourismus, Kultur und Stadtmarketing Lübben (Spreewald) GmbH“ (TKS) zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Dabei soll es insbesondere um die Rolle des Gesellschafters, die Stadt Lübben, und die fehlende Einbeziehung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) gehen. Die Kommunalordnung des Landes Brandenburg schreibt im § 28 Abs.2 eindeutig vor, dass es der Gemeindevertretung vorbehalten bleibt, u. a. über die Gründung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von eigenen Unternehmen zu entscheiden. Eine entsprechende Bezugnahme auf die SVV gab es in diesem Sinne nicht.
Insolvenz „Tourismus, Kultur & Stadtmarketing Lübben GmbH“