Zukunft der medizinischen Versorgung in Lübben


Liebe Leserinnen und Leser,

bei der ambulanten, hausärztlichen sowie medizinischen Grund- und Regelversorgung werden den Städten und Landkreisen besondere Zuständigkeiten auferlegt. Über die Praxisdichte der Fachärzte entscheidet die Kassenärztliche Vereinigung, aber bei Hausärzten gibt es eine Entbindung dessen.

Kommunen sind gehalten Kapazitäten zu schaffen, die es medizinischem Personal ermöglicht sich anzusiedeln oder ihren Bestand zu sichern. Dazu gehören u.a. die Unterstützung bei der Immobiliensuche für Praxen, der Wohnungssuche für Familien, der Bereitstellung von Kitaplätzen, Schulvermittlung oder die Übernahme der geschäftlichen Rahmenbedingungen. Letzteres ist zunehmend in kommunalen Ärztehäusern oder „Kommunalen Versorgungszentren“ (MVZ) organisiert.

Auch die Landkreise sind angehalten, die Grund- und Regelversorgung in stationären Einrichtungen zu unterstützen. Im Raum Lübben bietet die Spreewaldklinik Leistungen an, deren unternehmerische Anteile vom Landkreis und der Sana AG getragen werden.

Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch die Landkreise haben die Länder eine dominierende Rolle, da über die „Landeskrankenhausplanung“ finanzielle Mittel für  Investitionen bereitgestellt werden.

Mit der anstehenden Krankenhausreform soll sich künftig der Fokus auf die unmittelbare ambulante und stationäre Zusammenarbeit konzentrieren. Dadurch werden auch auf das  Klinikum in Lübben neue Aufgaben zukommen. Wichtig ist es, den Krankenhausstandort Lübben zu sichern.

Die Zusammenarbeit der ambulanten und stationären Akteure darf nicht scheitern, wenn das städtische MVZ in der Schillerstraße in wirtschaftliche Unsicherheit gerät.

Unsere Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass trotz der schwierigen finanziellen Umstände die ärztliche Versorgungssicherheit aufrechterhalten und mit der „Spreewaldklinik“ ausgebaut wird.

Stephan Loge, Sarah Benke-Åberg, Carola Köhler
Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen