Petition zu den Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Land Brandenburg. 24. März 202324. März 2023 – Der Ortsbeirat Zieckau fordert die Landesregierung und den Landtag des Landes Brandenburg auf, ihren gesetzgeberischen Pflichten in Bezug auf die Regelung der Installation von Windkraftanlagen über die bloße Ankündigung hinaus zügig und interessenabwägend durch Gesetzgebungstätigkeit nachzukommen. – Bis zum Beschluss des gesetzlichen Rahmens durch das Land zu den Bedingungen der Genehmigungen von Windkraftanlagen für die Gemeinden bzw. regionale Planungsgemeinschaften ist durch ein Moratorium o. ä. sicherzustellen, dass auch in der bis dahin „gesetzlosen = (nahezu) regellosen“ Zeit die nachfolgend angesprochenen schützenden und regulierenden Abwägungen Beachtung finden und der Zubau für die Gemeinden steuer- und kontrollierbar bleibt. – Dazu gehört, dass in der avisierten „Angebotsplanung“ zum einen eine Gewichtung und Abwägung von Interessen und Belastungen der ortsansässigen Bürgerschaft (Abstandswahrung, Geräuschbelästigungen, Blinkfeuer, Entwertung naheliegender Grundstücke, Sichtachsen), des Natur- und Artenschutzes sowie des Naturraumes, Waldschutz bzw. Waldumbaupläne, denkmalpflegerische und touristische Belange eine Gewichtung erfahren (vgl. auch die Kriterien der früheren Teilregionalpläne Wind). – Insbesondere ist aber zu berücksichtigen, ob in Kommunen das 1,8%- bzw. 2,2%-Ziel schon erreicht bzw. durch die Menge installierter Windkraftanlagen sogar übertroffen wurde, denn Lasten sind gleichmäßig und gerecht zu verteilen. – Wir erwarten, dass in der Zwischenzeit bis zum Beschluss der landesgesetzlichen Regelungen auch die Interessen der Kommunen und Bürger gegenüber den Investoren im Rahmen der umrissenen Güterabwägung sichergestellt werden. – Die Einwohner von Zieckau erwarten, dass die Landesgesetzgebung so rechtzeitig tätig wird, dass auf das im Zieckauer Wald geplante Windparkgebiet von 15 + 5 Anlagen planerisch Einfluss genommen werden, dies umso mehr, weil in der angrenzenden Nachbargemeinde Jetsch bereits der nächste Windpark geplant wird. Wir möchten darauf vertrauen können, dass auch die Brandenburger Landesregierung und der Landtag fähig und willens sind, die Interessen ihrer Bürger in der Regelung der Installation von Windkraft im gleichen Maße sicherzustellen, wie dies aktiv auch in anderen Bundesländern geschieht. Ortsbeirat Zieckau: Marlies Donath Lothar Treder-Schmidt Sandra Köckritz Begründung: Wir betonen nachdrücklich, dass wir die Notwendigkeit der Förderung erneuerbarer Energien nachvollziehen und zu ihrer Förderung bereit sind, wir akzeptieren die Notwendigkeit des 1,8%- bzw. 2,2%-Zieles des neuen Wind-an-Land-Gesetzes für Brandenburg. Die Stadt Luckau hat zudem eine umfängliche Rahmenrichtlinie für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen beschlossen, die wir positiv begleitet haben. Im Raum der Stadt Luckau und ihrer Dörfer stehen bereits so viele Windkraft- und PV-Anlagen, dass das Erreichen des 1,8%- bzw. 2,2%-Ziel vor Ort kein Problem bedeutet. Jedoch müssen wir nicht selten den Stillstand der Windkraftanlagen beobachten, weil der Strom nicht hinreichend abtransportiert werden kann. Dass der Leitungsbau zudem die Stromkosten vor Ort erhöht, sei der Vollständigkeit halber erwähnt – die Stadt Luckau mit ihren Dörfern trägt also die Lasten der Energiewende bereits überproportional. Aus den Konflikten um den Windkraftanbau in seiner Anfangsphase hatte sich die Einsicht verdichtet, dass für die Errichtung der Anlagen ein Bedingungsrahmen gefunden werden muss. Nachdem jedoch eine Vielzahl von Teilregionalplänen Wind im Land an zumeist Formalien gescheitert war, hatte das Land zur Vermeidung eines ungesteuerten Zuwachses von Windkraftanlagen ein Moratorium erlassen. Allerdings hat die Landesregierung dieses auslaufen lassen, ohne die (jahrelange, also hinreichende) Zwischenzeit zu nutzen, um ein Rahmenregelwerk zur Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen zu schaffen. Nachdem nun auf Bundesebene die Möglichkeiten zum Bau von Windkraftanlagen erleichtert und erweitert wurden, besteht auf Landesebene erhöhter Regelungsbedarf im Sinne einer solchen Rahmensetzung. Das Land kündigte durch den zuständigen Minister einen neuen gesetzlichen Rahmen für eine „Angebotsplanung“ unter Aufgabe der Teilregionalpläne Wind an: „Im Ergebnis wird die Regionalplanung nicht nur mehr Raum für die Windenergienutzung bieten, sondern auch Kommunen und Unternehmen einen stabileren und zugleich flexibleren Rahmen für ihre Planungs- und Investitionsentscheidungen“, sagte Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU). „Je früher die neuen Regionalpläne fertig sind, desto besser können sie den Ausbau der Windenergienutzung steuern.“ (dpa). Seit dieser Ankündigung des Ministers im Okt. 2022 wartet das Land darauf. Unklar ist offenbar und vor allem, welche Regeln in der Zeit bis dahin gelten. Wir Bürger stehen faktisch vor der Situation, dass wir aktuell den unkontrollierten und unkontrollierbaren Zubau der Landschaft mit Windkraft hinnehmen sollen, ohne dass dabei Rücksicht auf regionale und örtliche Belange (Abstandswahrung, Geräuschbelästigungen, Blinkfeuer, Waldschutz bzw. Waldumbaupläne, Naturraum- und Artenschutz, Belastungen durch bereits vorhandene Anlagen, Sichtachsen, Entwertung naheliegender Grundstücke usw.) genommen wird bzw. in den Planungen sichergestellt oder zumindest verhandelt werden kann. Die bereits vorliegenden detaillierten Planungen für PV-Anlagen werden so zu Makulatur. Soweit bisher etwas über die rahmengesetzlichen Planungen im Landtag nach außen drang, geht es dort darum, dass die Kommunen veranlasst werden, Windkrafteignungsflächen anteilig im Rahmen einer „Angebotsplanung“ als Vorrangflächen auszuweisen. Bei diesem Ansatz wird es essentiell sein, dass Gemeinden, die in der Vergangenheit sich schon zur Installation von Windkraftanlagen bekannt und geeignete Gebiete dafür ausgezeichnet hatten, nicht doppelt belastet werden und die bereits installierten Anlagen volle Anrechnung erfahren. Denn, wie notwendig auch immer die Installation von erneuerbaren Energieanlagen ist, so bedeuten sie doch für Natur und Menschen eine aus städtischer Sicht gerne unterschätzte Belastung, die deshalb nach Möglichkeit gleichmäßig und fair zu verteilen ist – eine der vornehmsten Aufgaben der Gesetzgebung. Wir glauben auch nicht, dass es die Aufgabe des Landes Brandenburg und seiner Bürger ist, die Defizite bei der Erzeugung erneuerbarer Energien bei anderen Bundesländern dadurch zu kompensieren, dass in Brandenburg ein Übermaß an Zubau über das 2,2%-Ziel hinaus erfolgt, während andere Bundesländer ihre Natur- und Siedlungsräume von Anlagen bewusst freihalten, um sich touristisch und ansiedlungsmäßig werthaltiger aufzustellen. Aus diesen schweren Bedenken und begründeten Befürchtungen heraus richten wir die nachfolgende Petition sowohl an die Landesregierung, vertreten durch den Herrn Ministerpräsidenten Woidke sowie an die Vorsitzende des Landtages des Landes Brandenburg als dem Organ der Gesetzgebung, Frau Prof. Liedtke.