Photovoltaik Anlagen um Luckau 25. April 202225. April 2022 Nicht zuletzt durch den brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine hatdie Frage des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eine enormverstärkte Dringlichkeit bekommen. Das Planungs- und Genehmigungsrechtdazu liegt bei den Gemeinden/Kommunen. Anders als die Windkraft – sind diePV-Anlagen nicht privilegiert und die Gemeinden müssen genehmigen undRahmen setzen. Bei allem Nutzen und energetischem Bedarf gilt es hier,nicht die Wildwuchsgefahr – wie vormals bei den Windkraftanlagen –wieder zu unterschätzen, die Bürger einzubeziehen und ggf. beientstehenden Belastungen Kompensationen zu ermöglichen. Entscheidendist, dass die Kommunen vorher die Rahmenbedingungen diskutieren undfestsetzen, statt hinterher kaum noch einfangbarem Aufwuchs bis hin zumWildwuchs (wegen des Rechts auf Gleichbehandlung von Investoren) zusteuern zu versuchen. Obwohl keine Landesaufgabe, hätte man sich dochgewünscht, dass auf Landesebene aus dem „grünen Ministerium“ – von dendort vorhandenen planerischen Ressourcen und Kompetenzen leichter undsachkundig zu bewältigen – eine Planungshilfe in Form einesKriterienkataloges o.ä. erarbeitet und den Kommunen zur Verfügunggestellt würde. So erarbeitet jetzt jede Kommune aufwändig,kostenintensiv, wenn Hilfe von Fachplanern gesucht wird, und erwartbarmit sehr unterschiedlichen Interessenschwerpunkten und auch deutlichenQualitätsunterschieden Planungskriterien für PV-Anlagen in denjeweiligen Kommunen. Man/frau kann das sicherlich als basisnahen,wertvollen demokratischen Prozess durch argumentieren – soweit derProzess überhaupt so abläuft und nicht durch Investorensteuerung imHintergrund. Aber auch die Gefahr von Ineffizienz, Überforderungkleiner Kommunen, Möglichkeiten interessierter Einflussnahme vonInvestorenseite ist offenkundig. Ob dieses Vorgehen letztlich durchPartizipation zu mehr Akzeptanz der Anlagen führt oder nur Sand im Getriebeund/oder Verschleierung der Einflusslosigkeit der Bürgerschaft bringt,wird sich zeigen.Luckau arbeitet aktuell an einem solchen Kriterienkatalog, nach dem dannentschieden werden soll, wo PV-Anlagen möglich sind. Das Grundgerüstdieses Kataloges wurde von einer Planungsfirma erworben und als Modellüber die Fläche der Stadt gelegt und daran dessen Auswirkungendemonstriert. In der Stadtverordnetenversammlung wurde das Ergebnisandiskutiert, die Fraktionen sind nun aufgerufen, sich weitere Kriterienzu überlegen, zu ergänzen oder zu modifizieren. In der nächsten Wochewird eine weitere Info-Veranstaltung dazu stattfinden und die Vorschlägeeingearbeitet werden. Ich habe für unsere Fraktion nachfolgendeErgänzungen vorgeschlagen (siehe Anlage), wobei der vorhandeneKriterienkatalog schon zahlreiche Tabu-Kriterien enthält wieLandschaftsschutzgebiete, Moore, Naturschutzgebiete, Wald etc., so dassim Gemeindegebiet kaum mehr als 1/3 der Fläche beplanbar ist – aberauch hier gilt es, schützenswerte Bereiche zu definieren. Das versuchenunsere Zusatzkriterien. Den kompletten Kriterienkatalog kann ich gerneauf Anfrage zusenden. Lothar Treder-Schmidt: tsl.gruene@gmail.com