Beschlussvorschlag des Ausschusses für Gewerbe, Tourismus und Stadtmarketing 28. Januar 202228. Januar 2022 Zum Tagesordnungspunkt „Information über die Teilfortschreibung des Einzelhandel- und Zentrenkonzepts der Stadt Luckau“ Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zum geplanten Einzelhandelsstandort Luckau-Ost sollen folgende Konkretisierungen Berücksichtigung finden: Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Luckau sowie des nachfolgenden Verträglichkeitsgutachtens und der anschließenden Bauleitplanung soll die Wahrung eines ausgewogenen Gleichgewichts von Einzelhandelsstandorten in Bezug auf Lebensmittelversorgung (insbesondere Supermarktstandorte) für das gesamte Stadtgebiet sowie die Sicherung bestehender Standorte sein. Alle planerischen Parameter und Festlegungen sind darauf auszurichten. Es ist zu gewährleisten, dass im gesamten Prozess die Umsetzung dieser Ziele sichergestellt ist und auch nicht durch spätere Abweichungsanträge verändert werden kann. Begründung: Weite Teile des vorgestellten Konzepts erscheinen nachvollziehbar und schlüssig. Insbesondere die Herleitung der Ziele, Regelungen und möglicher Standorte wird befürwortet. Die Weiterentwicklung der Marktstandorte und entsprechender Planungen befinden sich jedoch in einer sensiblen Phase. Grundsätzlich wird der geplante Standort Luckau-Ost für einen neuen Vollversorger (geplant REWE) als sinnvoll erachtet. Da jedoch das Vorhaben sich nicht in einem absehbar deutlichen Wachstumsmarkt bewegt, obliegt der Stadtplanung durch die Kommune die Aufgabe, einen funktionierenden und einen Gleichgewicht wahrenden Rahmen zu geben, der auf die Gesamtfläche der Stadt Luckau bezogenen ist. Die mögliche und prinzipiell legitime Motivation von Projektentwicklern, den eigenen Standort so maximal wie möglich zu entwickeln und im Vergleich zu Konkurrenzstandorten zu stärken, muss eine vorausschauende kommunale Planung steuern und sinnvoll begrenzen. Daher fordern wir, die Entwicklung des künftigen Einzelhandelsstandorts Luckau-Ost vertraglich (bezogen auf die Rechte des Projektentwicklers) sowie baurechtlich auf die Möglichkeit einen Vollversorger (geplant REWE) sowie einen Zusatzanbieter (genannt wurde bisher „Fressnapf“ jedoch kein Discounter) zu errichten, wirksam zu beschränken. Deshalb wird mit dem Antrag die Verwaltung aufgefordert, die vertraglichen und bauleitplanerischen Festsetzungen rechtlich zu prüfen und sicherzustellen, dass spätere Ausnahmeanträge in jedem Fall verhindert werden. Ziel ist es, trotz des geplanten zusätzlichen Versorgungsangebots und dessen Flächenzuwachses, ein Gleichgewicht der Standorte zu sichern (insbesondere bezogen auf die Standorte Karl-Marx-Straße und künftig Lübbener Straße), sowie die Standorte der Discounter ebenso vergleichbar zu halten (nicht räumlich mit anderen Anbietern zu koppeln), um eine flächendeckende Versorgung der Stadt Luckau sicherzustellen. Die Konzentration von Vollsortimenter, Tiernahrungssortimenter und Discounter in der Lübbener Straße in einem Komplex gefährdet absehbar und deutlich andere Standorte und wird zudem zu bedeutenden, überproportionalen verkehrlichen Belastungen in der Lübbener Straße sowie angrenzenden Wohngebieten führen. Durch die planerischen Vorgaben der Stadt ist der Schließung von Bestandsstandorten (wie Aldi in der Berliner Straße) oder deren Gefährdung (z.B. durch entstehende Ungleichgewichte in der Wettbewerbssituation) nach Möglichkeit entschieden entgegenzuwirken. Auch die gleichmäßige Verteilung der Verkehrsbelastungen an den jeweiligen Standorten ist dabei ein wesentlicher planerischer Faktor.