Aktuelles aus dem Landtag im April 2023

Sieben Punkte für ein Brandenburger Klimagesetz

Die Folgen des Klimawandels sind in Deutschland bereits deutlich spürbar und haben dramatische Auswirkungen auf unser Leben. Insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen sind von den Folgen des Klimawandels besonders betroffen. Im Rahmen unserer zweitägigen Klausur haben wir uns mit Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Berlin über bestehende gesetzliche Regelungen zum Klimaschutz ausgetauscht und sieben konkrete Punkte erarbeitet, die in ein Klimagesetz für Brandenburg integriert werden sollen:

1. Verankerung der Klimaschutzziele und effektiver Strukturen zur Umsetzung des Klimaplans wie ein wissenschaftlicher Klimabeirat und ein Klimakabinett.

2. Ambitionierte Umsetzung des Bundesgesetzes zur kommunalen Wärmeplanung, um die Wärmewende in Brandenburg voranzubringen.

3. Ausweitung der Solarpflicht auf Neubauten im privaten Bereich, bei Dachsanierung und beim Neubau von Parkplätzen, um den PV-Ausbau auf versiegelten Flächen voranzutreiben.

4. Einführung eines Solareuros (äquivalent zum Windeuro), um die Beteiligung von Bürger*innen an der Energiewende zu ermöglichen und die Akzeptanz zu steigern.

5. Anpassung der Wassernutzungsentgelte sowie Regelungen zur Wiederverwendung von Wasserressourcen (z.B. Regenwasser), die einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern.

6. Einführung der verpflichtenden Aufgabe zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes, um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern und Klimaemissionen aus Mooren zu minimieren.

7. Einbeziehung der Themen Klimawandel, Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels in die schulische und vorschulische Bildung, um so frühzeitig für diese Themen zu sensibilisieren und das Bewusstsein zu schaffen.

Hintergrund

Derzeit erarbeitet die Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt, und Klimaschutz (MLUK) den Klimaplan Brandenburg, der als ressortübergreifende Klimaschutzstrategie und mit einem entsprechenden Maßnahmenprogramm auf die Erreichung von Klimaneutralität bis spätestens 2045 zielen wird. Die wissenschaftliche Grundlage für den Klimaplan ist ein Gutachten, welches am 8. März 2023 veröffentlicht und im Umweltausschuss durch Prof. Dr. Bernd Hirschl vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vorgestellt wurde. Mit dem Klimaplan Brandenburg wird ein zentrales Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Darin heißt es auch, dass gesetzlicher Regelungsbedarf, der sich auf dem Klimaplan ergibt, weiterverfolgt werden soll.

Hier geht’s zum wissenschaftlichen Gutachten zum Klimaplan: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Endbericht-Gutachten-Klimaplan-BB.pdf

Tierschutz-Kontrollen in Intensiv-Tierhaltungsbetrieben

Nur zwölf Prozent aller Intensivtierhaltungsbetriebe werden in Brandenburg von den Veterinärämtern der Landkreise auf Tierschutz kontrolliert.  In 35 Prozent der Fälle werden Verstöße festgestellt. In Dahme Spreewald beträgt der Anteil der kontrollierten Produktionsstätten 12,7 Prozent. Für die Kontrollarbeit hat der Landkreis im Fachbereich Tierschutz 2,5 Stellenanteile vorgesehen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat daher ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, welche Frequenz und welcher Maßstab bei der Kontrolle des Tierschutzes in Ställen rechtlich geboten sind.

Das Ergebnis: Obwohl es im Vergleich zu 2018 deutlich mehr Tierschutz-Personal in den Landkreisen und zumindest einen kleinen Anstieg der Kontrollen gibt, reicht dies bei Weitem nicht aus. Es bestehen immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den Landkreisen und zusätzliches Personal führt nicht automatisch zu einer höheren Kontrollfrequenz vor Ort.  Ein hohes und einheitliches Kontrollniveau ist noch lange nicht erreicht und es gibt immer noch „schwarze Schafe“, die das Tierschutzgesetz missachten und kaum befürchten müssen, entdeckt zu werden.

Zudem hat das Gutachten gezeigt, dass die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte bei den Kontrollen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verwenden, anstatt der strengeren Vorgaben aus §2 des Tierschutzgesetzes.

Das Gutachten zeigt, dass es dringend mehr Personal in den Landkreisen braucht und das viel schärfere und konkretere Maßstäbe für die Kontrollen notwendig sind. Zudem ist deutlich geworden, dass es eine bundesweite Regelungslücke gibt. In Brandenburg wollen wir diese Lücke nun gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium schließen. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte brauchen dringend personelle Unterstützung und unmissverständliche, landesweit einheitliche Vorgaben.

Mehr siehe

Link zur Antwort auf die kleine Anfrage „Verstöße“ und PM

Link zur Antwort auf die kleine Anfrage „Kontrollen“ und PM

Link zum Gutachten

Link zum Factsheet Tierschutz

Tierschutzgesetz § 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Die Atomkraft gehört der Geschichte. Die Zukunft gehört Energien wie Wind und Solar

Ihr wisst es sicher: die Bundesregierung hat im Jahr 2011 entschieden, bis zum Jahr 2022 aus der Kernenergie auszusteigen. Seitdem wurden bereits mehrere Kernkraftwerke stillgelegt.  In der Nacht vom 14. auf den 15. April war es endlich soweit: Die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland (Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2) wurden abgeschaltet.

Damit ist die Atomkraft in Deutschland Geschichte. Die Zukunft gehört erneuerbaren Energien wie Wind und Solar. Dieser Schritt trägt nicht nur zum Klimaschutz in Deutschland bei, sondern sendet auch ein starkes Signal für den weltweiten Atomausstieg.

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