Photovoltaik Anlagen um Luckau

Nicht zuletzt durch den brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat
die Frage des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eine enorm
verstärkte Dringlichkeit bekommen. Das Planungs- und Genehmigungsrecht
dazu liegt bei den Gemeinden/Kommunen. Anders als die Windkraft – sind die
PV-Anlagen nicht privilegiert und die Gemeinden müssen genehmigen und
Rahmen setzen. Bei allem Nutzen und energetischem Bedarf gilt es hier,
nicht die Wildwuchsgefahr – wie vormals bei den Windkraftanlagen –
wieder zu unterschätzen, die Bürger einzubeziehen und ggf. bei
entstehenden Belastungen Kompensationen zu ermöglichen. Entscheidend
ist, dass die Kommunen vorher die Rahmenbedingungen diskutieren und
festsetzen, statt hinterher kaum noch einfangbarem Aufwuchs bis hin zum
Wildwuchs (wegen des Rechts auf Gleichbehandlung von Investoren) zu
steuern zu versuchen. Obwohl keine Landesaufgabe, hätte man sich doch
gewünscht, dass auf Landesebene aus dem „grünen Ministerium“ – von den
dort vorhandenen planerischen Ressourcen und Kompetenzen leichter und
sachkundig zu bewältigen – eine Planungshilfe in Form eines
Kriterienkataloges o.ä. erarbeitet und den Kommunen zur Verfügung
gestellt würde. So erarbeitet jetzt jede Kommune aufwändig,
kostenintensiv, wenn Hilfe von Fachplanern gesucht wird, und erwartbar
mit sehr unterschiedlichen Interessenschwerpunkten und auch deutlichen
Qualitätsunterschieden Planungskriterien für PV-Anlagen in den
jeweiligen Kommunen. Man/frau kann das sicherlich als basisnahen,
wertvollen demokratischen Prozess durch argumentieren  – soweit der
Prozess überhaupt so abläuft und nicht durch Investorensteuerung im
Hintergrund. Aber auch die Gefahr von Ineffizienz, Überforderung
kleiner Kommunen, Möglichkeiten interessierter Einflussnahme von
Investorenseite ist offenkundig. Ob dieses Vorgehen letztlich durch
Partizipation zu mehr Akzeptanz der Anlagen führt oder nur Sand im Getriebe
und/oder Verschleierung der Einflusslosigkeit der Bürgerschaft bringt,
wird sich zeigen.

Luckau arbeitet aktuell an einem solchen Kriterienkatalog, nach dem dann
entschieden werden soll, wo PV-Anlagen möglich sind. Das Grundgerüst
dieses Kataloges wurde von einer Planungsfirma erworben und als Modell
über die Fläche der Stadt gelegt und daran dessen Auswirkungen
demonstriert. In der Stadtverordnetenversammlung wurde das Ergebnis
andiskutiert, die Fraktionen sind nun aufgerufen, sich weitere Kriterien
zu überlegen, zu ergänzen oder zu modifizieren. In der nächsten Woche
wird eine weitere Info-Veranstaltung dazu stattfinden und die Vorschläge
eingearbeitet werden. Ich habe für unsere Fraktion nachfolgende
Ergänzungen vorgeschlagen (siehe Anlage), wobei der vorhandene
Kriterienkatalog schon zahlreiche Tabu-Kriterien enthält wie
Landschaftsschutzgebiete, Moore, Naturschutzgebiete, Wald etc., so dass
im Gemeindegebiet kaum mehr als 1/3 der Fläche beplanbar ist – aber
auch hier gilt es, schützenswerte Bereiche zu definieren. Das versuchen
unsere Zusatzkriterien. Den kompletten Kriterienkatalog kann ich gerne
auf Anfrage zusenden.

Lothar Treder-Schmidt: tsl.gruene@gmail.com

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