Beschlussvorlage: Maßnahmen für den Klimaschutz

Die Folgen des Klimawandels sind überall zu spüren. Um die Klimaziele von Paris zu erreichen und das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten, muss die Politik jetzt auf allen Ebenen tätig werden, auch auf der kommunalen Ebene.

Beschlussvorlage: Maßnahmen für den Klimaschutz

Die Gemeinde Schönefeld beschließt:

  1. Klimaschutzmanagement
    die Überprüfung, mit welchen Kosten und welchen Einsparungen die Einrichtung einer Stelle zum Klimaschutzmanagement verbunden ist und Bericht in einer der nächsten GV-Sitzungen.
  2. Festsetzung von Klimaschutzzielen in B-Plänen
    die Überprüfung, wie die Festsetzung von Klimaschutzzielen in städtebaulichen und anderen Plänen erfolgen kann und welcher zusätzliche Personalbedarf dadurch in der Verwaltung bei der Umsetzung und der Vorbereitung von Satzungsbeschlüssen entsteht. Außerdem ist zu prüfen, ob sich durch die entsprechende Festsetzung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten ergibt.
  3. Treibhausgasneutrale Energieversorgung von Neubauten
    die Überprüfung, wie für Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien durchgesetzt werden kann (z.B. über städtebauliche Verträge, Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge). Darüber hinaus soll untersucht werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung und den Abriss der Gebäude) bestehen. Außerdem ist zu prüfen, ob sich durch die klimaneutrale Energieversorgung ein Zielkonflikt zum geförderten Wohnungsbau und bezahlbaren Mieten ergibt.
  4. Klimaauswirkungen bei allen Beschlüssen berücksichtigen
    Alle an die Gemeindevertretung oder den Hauptausschuss gerichteten Beschlussvorlagen sollen die klimapolitischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Entscheidung berücksichtigen. Das Antragsformular soll künftig ein Feld „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ sowie ein zugehöriges Begründungsfeld enthalten. Für Beschlussvorlagen der Verwaltung kann die entsprechende Prüfung bereits vor Einbringung erfolgen. Vorlagen der Fraktionen sollen unverzüglich nach deren Einreichung bewertet werden. Die Stellungnahme soll vor der Befassung in den Fachausschüssen bzw. vor Beschlussfassung in der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Die Verwaltung soll einen entsprechenden Verfahrensvorschlag und Kriterien für die Bewertung der Klimaauswirkungen erarbeiten.

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